FEROX KG

Störfaktor Umweltkriminalität

Unter Umweltkriminalität werden Delikte zum Nachteil gesetzlich geschützter Umweltgüter verstanden. In Österreich sind gerichtlich strafbare Handlungen im siebenten Abschnitt des besonderen Teiles des Strafgesetzbuches (§ 169 bis 187 StGB) skizziert. Verwaltungsstrafrechtlich kommen unzählige Bundesgesetze, wie etwa das Abfallwirtschaftsgesetz, aber auch diverse Landesgesetze zum Tragen.

 

Umweltkriminalität tritt in folgenden Erscheinungsformen auf:

-          Verschmutzung von Boden, Gewässern oder Luft,

-          Freisetzung von radioaktiver Strahlung, Giften oder Gefahrenstoffen,

-          fahrlässig oder vorsätzlicher unsachgemäßer Umgang mit Abfällen,

-          illegale Müllablagerung oder –behandlung,

-          illegaler Betrieb von umweltgefährdenden Anlagen,

-          Verwendung illegaler Dünge- und Pflanzen- „Schutz“-mittel,

-          etc.

 

Von den FEROX- Umweltdetektiven werden die Erscheinungsformen der Umweltkriminalität mithilfe analytischer, technischer und chemischer Aufklärungsmethoden verfolgt.

 

Viele Fälle von Umweltkriminalität kommen nur durch langwierige und hartnäckige Ermittlungen ans Licht, insbesondere wenn es um Delikte von Wirtschaftsunternehmen geht. Dabei geht es –wirtschaftsrechtlich betrachtet- auch um unlauteren Wettbewerb. Jenes Unternehmen, daß z.B. seinen Müll illegal entsorgt, verschafft sich einen unberechtigten Kosten- und einen damit verbundenen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen, die korrekte Abfallwirtschaft betreiben.

 

Ebenso wichtig wie die Tätigkeit der Behörden und der gewerblichen Detektive ist auch jene von NGOs. Nicht nur NGOs wie etwa Greenpeace oder GLOBAL 2000 sorgen dafür, dass Umweltkriminalität angeprangert und verfolgt wird.